Hinweisgeberschutzgesetz – Unsere Verantwortung für Transparenz und Integrität


Ein faires, sicheres und transparentes Arbeitsumfeld ist für uns von zentraler Bedeutung. Mit der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes schaffen wir einen verlässlichen Rahmen, in dem Mitarbeitende sowie externe Hinweisgeber mögliche Verstöße oder Missstände melden können – geschützt und ohne Angst vor Benachteiligungen.

Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dem Schutz von Personen, die auf mögliche Rechtsverstöße oder Unregelmäßigkeiten aufmerksam machen. Es gewährleistet:

  • Schutz vor beruflichen Nachteilen für Hinweisgeber
  • Vertraulichkeit der Identität der meldenden Person
  • Rechtliche Absicherung gegen jegliche Form von Repressalien

Damit stellt das Gesetz sicher, dass Hinweise verantwortungsvoll und sicher abgegeben werden können.

Welche Vorfälle können gemeldet werden?
Meldbare Sachverhalte können unter anderem sein:

  1. Arbeitsrechtliche Verstöße
    z. B. Nichteinhaltung gesetzlicher Arbeitszeitregelungen
  2. Sicherheitsmängel
    z. B. Missachtung von Sicherheitsvorschriften oder Gefährdungen im Arbeitsumfeld
  3. Finanzielle Unregelmäßigkeiten
    z. B. Verdachtsfälle von Betrug, Korruption oder sonstigen wirtschaftlichen Verfehlungen

Wie können Hinweise eingereicht werden?
Um unterschiedliche Bedürfnisse zu berücksichtigen, stehen Ihnen mehrere sichere Meldewege zur Verfügung. Zuständige Meldestelle ist die Personalabteilung.

  1. Elektronisch: via Kontaktformular (nicht anonym)
  2. Schriftlich: auf dem Postweg z.Hd. Personalabteilung (anonym möglich)

Meldungen können auf Wunsch auch anonym erfolgen. Wir garantieren eine vertrauliche und sorgfältige Behandlung aller Hinweise.

Was passiert nach einer Meldung?
Nach Eingang eines Hinweises erfolgt eine zeitnahe und gründliche Prüfung. Je nach Sachverhalt können interne Untersuchungen eingeleitet oder externe Fachstellen hinzugezogen werden. Hinweisgeber erhalten eine Eingangsbestätigung sowie – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – Informationen über wesentliche Prozessschritte.

 


Bei Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz oder zu Meldewegen stehen wir Ihnen unter compliance@pvg-group.com jederzeit zur Verfügung.